Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1 (Mitglieder), § 5 Abs. 3 (Pflichten der Mitglieder), § 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze) und § 10 Abs. 6 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die geänderte Satzung wurde mit Wirkung zum 02.09.2016 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Königstein eingetragen. Die „alte“ Satzung verliert damit ihre Gültigkeit.